Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 95.08   

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https://dejure.org/2009,15654
BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 95.08 (https://dejure.org/2009,15654)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.2009 - 8 B 95.08 (https://dejure.org/2009,15654)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 8 B 95.08 (https://dejure.org/2009,15654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge hinsichtlich des Hinausgehens des Gerichts über den Klageantrag; Rückübertragungsanspruch von Grundstücken i. S.d. Vermögensgesetzes (VermG) und Bestehen einer Singularrestitution

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKV 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.08.2004 - 7 B 9.04

    Verfolgungsbedingte Vermögensentziehung; Gewerkschaften; Unternehmensschädigung;

    Auszug aus BVerwG, 09.01.2009 - 8 B 95.08
    Der Anwendungsbereich dieser Norm ist nur erfüllt, wenn entweder ein Unternehmen als solches geschädigt oder eine Beteiligung an ihm entzogen worden ist (vgl. Beschluss vom 5. August 2004 BVerwG 7 B 9.04 Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 14.14

    Ausgleichsbetrag; besatzungshoheitlich; Berechtigtenfeststellung; Bestandskraft;

    Das Gericht darf nicht an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das setzen, was sie - nach Meinung des Gerichts - zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1 und vom 9. Januar 2009 - 8 B 95.08 - LKV 2009, 132).
  • OVG Thüringen, 22.01.2014 - 2 SO 182/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer

    Das Bundesverwaltungsgericht hob durch Beschluss vom 9. Januar 2009 (8 B 95.08) das Urteil des Verwaltungsgerichts auf, soweit der Klage hinsichtlich des Verpflichtungsantrags stattgegeben worden war und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurück, weil es verfahrensfehlerhaft über den auf Singularrestitution gerichteten Verpflichtungsantrag der Klägerin unter Verletzung von § 88 VwGO hinausgegangen war.

    Das Bundesverwaltungsgericht hob aus denselben Gründen wie im Verfahren 8 B 95.08 durch Beschluss vom 9. Januar 2009 (8 B 96.08) das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurück.

    Das Bundesverwaltungsgericht hob aus denselben Gründen wie im Verfahren 8 B 95.08 durch Beschluss vom 27. Januar 2009 (8 B 97.08) das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung an das Verwaltungsgericht zurück.

    Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht 8 B 95.08 ist für sich betrachtet weder unangemessen lang gewesen noch so zügig durchgeführt worden, dass die Überlänge des erstinstanzlichen Verfahrens im Fall einer Gesamtbetrachtung der Verfahrensdauer in allen Rechtsstufen kompensiert werden könnte.

  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

    Dazu war es wegen der ausdrücklichen und eindeutigen Beschränkung des anwaltlichen Klageantrags auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erklärungen des DIHK auch nicht verpflichtet (zum Kriterium ausdrücklicher und eindeutiger Antragsbeschränkung vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - BVerwGE 152, 26 Rn. 29 ff.; Beschlüsse vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 und vom 9. Januar 2009 - 8 B 95.08 - LKV 2009, 132).
  • VG Karlsruhe, 23.06.2020 - A 13 K 6311/19

    Rückführung anerkannter Schutzberechtigter nach Bulgarien; Corona-Krise

    Aufgrund der von den anwaltlich vertretenen Klägern im Hauptantrag ausdrücklich beantragten Teilaufhebung war das Gericht wegen § 88 VwGO daran gehindert, über die aus dem Tenor ersichtliche Aufhebung hinauszugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.01.2009 - 8 B 95.08 -, juris, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,29376
OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07 (https://dejure.org/2008,29376)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2008 - 10 S 25.07 (https://dejure.org/2008,29376)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 10 S 25.07 (https://dejure.org/2008,29376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • LKV 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Insoweit sei jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beitragserhebungspflicht (Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, BVerwGE 79, 163, 169) geklärt, dass sich das Bundesrecht nicht zu der Frage verhalte, "wie lange diese Pflicht besteht, oder genauer: dazu, von welchem Zeitpunkt an diese Pflicht deshalb entfällt, weil der Beitragsanspruch, auf den sie ausgerichtet ist, infolge Verjährung erloschen ist." Wann eine entstandene Erschließungsbeitragsforderung verjähre, richte sich demzufolge nach Landesrecht.

    Insoweit bestimmt § 127 Abs. 1 BauGB - namentlich im Interesse der Beitragsgerechtigkeit -, dass entstandene Erschließungsbeitragsansprüche von den Gemeinden grundsätzlich in vollem Umfang auszuschöpfen sind (BVerwG, Urteil vom 18. März 1988 - 8 C 92.87 -, juris).

    Dementsprechend ist der Landesgesetzgeber nach der ständigen Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts befugt, Vorschriften zur Verjährung und Verwirkung zu erlassen (BVerwG, Urteile vom: 18. März 1988 a.a.O.;  22. April 1994 - 8 C 18.92 - 26. Januar 1996 - 8 C 14.94 - 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 - alle zitiert nach juris).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Einschränkung nur aus Gründen zulässig ist, die bundesrechtlichen Grundsätzen - hier nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1988 a.a.O. der Beitragsgerechtigkeit - gleichwertig sind (s. hierzu: Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge a.a.O., S. 16 f).

  • BVerwG, 14.02.2001 - 11 C 9.00

    Fälligkeit eines Erschließungsbeitrags; Zahlungsverjährung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Dementsprechend ist der Landesgesetzgeber nach der ständigen Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts befugt, Vorschriften zur Verjährung und Verwirkung zu erlassen (BVerwG, Urteile vom: 18. März 1988 a.a.O.;  22. April 1994 - 8 C 18.92 - 26. Januar 1996 - 8 C 14.94 - 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 - alle zitiert nach juris).

    Die von dem Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Februar 2001 a.a.O. aufgeworfene Frage, ob es bundesrechtlich wegen ausgeschlossen sein könnte, die Festsetzungsverjährung zu einem früheren Zeitpunkt als dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht beginnen zu lassen, vermag jedenfalls nicht mit einer die Offensichtlichkeit begründenden Wahrscheinlichkeit die Bundesrechtswidrigkeit des § 15 a Abs. 2 EBG zu begründen.

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Insbesondere ist § 15 a Abs. 2 EBG keine - dem Bundesgesetzgeber nach Art. 125 a Abs. 1 Satz 1 GG vorbehaltene (s. hierzu BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 636.02 -, BVerfGE 111, 10, 29 ff) - bloße Anpassung des § 127 Abs. 1 BauGB an veränderte Verhältnisse.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Denn er bezieht sich auf die Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (s. nur BVerwG, Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, beide zitiert nach juris) - während § 15 a Abs. 2 EBG allein die Geltendmachung solcher Pflichten betrifft.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 14.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Nachforderung von erschließungsbeiträgen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Dementsprechend ist der Landesgesetzgeber nach der ständigen Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts befugt, Vorschriften zur Verjährung und Verwirkung zu erlassen (BVerwG, Urteile vom: 18. März 1988 a.a.O.;  22. April 1994 - 8 C 18.92 - 26. Januar 1996 - 8 C 14.94 - 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 18.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Straßenzug als eine oder mehrere

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Dementsprechend ist der Landesgesetzgeber nach der ständigen Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts befugt, Vorschriften zur Verjährung und Verwirkung zu erlassen (BVerwG, Urteile vom: 18. März 1988 a.a.O.;  22. April 1994 - 8 C 18.92 - 26. Januar 1996 - 8 C 14.94 - 14. Februar 2001 - 11 C 9.00 - alle zitiert nach juris).
  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Denn er bezieht sich auf die Voraussetzungen für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (s. nur BVerwG, Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, beide zitiert nach juris) - während § 15 a Abs. 2 EBG allein die Geltendmachung solcher Pflichten betrifft.
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Im Übrigen bestimmt sich die Abwicklung der erschließungsbeitragsrechtlichen Ansprüche grds. nach landesrechtlichen Vorschriften (BVerwG, Urteil vom 14. August 1987 - 8 C 60.86 -, juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge a.a.O., S. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07
    Insoweit hat das Verwaltungsgericht auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 u.a. - Bezug genommen.
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 106.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Wie diese hindert sie das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn. 11).

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 400.14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Wie diese hindert sie das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn. 11).

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Wie diese hindert sie das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn. 11).

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).

  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 216.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Wie diese hindert sie das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn. 11).

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).

  • VG Berlin, 05.07.2016 - 13 K 105.13

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für einen Straßenausbau; Anwendbarkeit der

    Wie diese hindert sie das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (VG Berlin, Urteil vom 3. März 2016 - VG 13 K 106.13 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 -OVG 10 S 25.07-).
  • VG Berlin, 10.09.2009 - 13 L 168.09

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine langjährig als Verkehrsweg genutzte

    Die in § 15a Abs. 2 EBG genannte Ausschlussfrist bezieht sich dabei auch auf vor dem Inkrafttreten der Regelung liegende Nutzungszeiträume (vgl. im Einzelnen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 -).Von einer entsprechenden Nutzung zu Verkehrszwecken seit mehr als 15 Jahren ist im vorliegenden Eilverfahren ohne weitere Sachverhaltsaufklärung auszugehen, nachdem dies von keinem Beteiligten in Frage gestellt worden ist und sich der Antragsgegner im Widerspruchsbescheid ausdrücklich auf § 15a Abs. 2 EBG bezogen hat.
  • VG Berlin, 04.04.2017 - 13 K 350.14

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße;

    Vorrangiger Zweck der Vorschrift ist es, die Bezirke anzuhalten, die Erschließungsanlagen innerhalb von 15 Jahren vollständig herzustellen und in diesem Zeitraum die Erschließungsbeiträge zu erheben, d. h. bezweckt ist sowohl das zügige Herstellen von Erschließungsanlagen als auch das zügige Erheben von Erschließungsbeiträgen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 -).
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